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Steuern

Muss ich beim Verkauf von Online-Kursen Umsatzsteuer ausweisen?

Von Alexander Kaminski Stand: 2026-07-04 Wie wir recherchieren & bewerten Änderungsprotokoll

Kurzantwort

Grundsätzlich ja: Vorproduzierte Kurse (Video-on-Demand) gelten umsatzsteuerlich als elektronische Dienstleistung und sind in der Regel voll steuerpflichtig, ohne ermäßigten Satz. Nutzt du die Kleinunternehmerregelung, weist du keine Umsatzsteuer aus. Bei Verkäufen an Privatkunden im EU-Ausland kann ausländische Umsatzsteuer anfallen, sobald die 10.000-Euro-Schwelle überschritten wird – dann greift das OSS-Verfahren.

Umsatzsteuer ist bei Online-Kursen ein Thema, das viele Einsteiger unterschätzen. Der wichtigste Grundsatz: Ein vorproduzierter Kurs, der als Video-on-Demand ohne nennenswerte menschliche Interaktion abgerufen wird, gilt umsatzsteuerlich als elektronische (digitale) Dienstleistung und ist in der Regel voll umsatzsteuerpflichtig – ein ermäßigter Satz greift meist nicht. Anders kann es aussehen, wenn ein Kurs überwiegend live und interaktiv stattfindet; hier hängt die Einordnung vom Einzelfall ab und sollte steuerlich geklärt werden.

Eine wichtige Ausnahme ist die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG: Bleibst du unter der Umsatzgrenze (seit 2025 bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz), weist du keine Umsatzsteuer aus und stellst vereinfachte Rechnungen. Der Preis dafür ist, dass du im Gegenzug keinen Vorsteuerabzug geltend machen kannst. Für kleine Kursanbieter senkt das den Bürokratieaufwand zu Beginn deutlich.

Komplexer wird es beim Verkauf an Privatkunden (B2C) im EU-Ausland. Sobald deine grenzüberschreitenden B2C-Umsätze in der EU die Schwelle von 10.000 Euro übersteigen, gilt der Umsatzsteuersatz des Landes, in dem der Kunde sitzt – gemeldet wird das zentral über das OSS-Verfahren beim Bundeszentralamt für Steuern. Diese Komplexität lässt sich weitgehend vermeiden, indem du über einen Merchant of Record wie Digistore24, CopeCart oder ablefy/namotto verkaufst: Der Reseller wird rechtlich zum Verkäufer, führt die EU-weite Umsatzsteuer ab und stellt die Rechnungen. Für individuelle Fälle solltest du in jedem Fall einen Steuerberater hinzuziehen – dieser Text ersetzt keine Steuerberatung.

Quellen (zuletzt geprüft 2026-07-04)

  1. www.aktivkanzlei.de/blog/umsatzsteuer-online-kurse
  2. www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Auslandsgeschaefte/Umsatzsteuer/Kleinunternehmer-digitale-Produkte-weltweit-online-verkaufen