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Glossar

Kleinunternehmerregelung

Von Alexander Kaminski Stand: 2026-07-04 Wie wir recherchieren & bewerten Änderungsprotokoll

Definition

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt es Selbstständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf Rechnungen auszuweisen. Seit 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz.

Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG erlaubt Selbstständigen mit geringem Umsatz, keine Umsatzsteuer auf ihren Rechnungen auszuweisen. Das vereinfacht die Rechnungsstellung und die Buchhaltung spürbar – im Gegenzug ist allerdings kein Vorsteuerabzug möglich, du kannst also die auf eigene Ausgaben gezahlte Umsatzsteuer nicht vom Finanzamt zurückholen. Seit 2025 liegt die maßgebliche Umsatzgrenze bei 25.000 Euro Vorjahresumsatz (zuvor 22.000 Euro).

Für kleine Kursanbieter und Einsteiger senkt die Regelung den Bürokratieaufwand zu Beginn erheblich: keine Umsatzsteuervoranmeldungen, keine Ausweisung von Steuersätzen, einfache Rechnungen. Das ist besonders in der Startphase attraktiv, wenn Umsätze noch überschaubar sind und der Fokus auf dem Aufbau des Angebots liegt. Die Kehrseite zeigt sich, sobald größere Investitionen anstehen – etwa in Technik, Werbung oder externe Dienstleister: Ohne Vorsteuerabzug verteuern sich diese Ausgaben effektiv, weil die enthaltene Umsatzsteuer nicht erstattet wird.

Im Zusammenspiel mit grenzüberschreitenden Verkäufen wird es differenzierter. Die Kleinunternehmerregelung ist eine nationale Vereinfachung; bei B2C-Verkäufen ins EU-Ausland können jenseits bestimmter Schwellen dennoch ausländische Umsatzsteuerpflichten und damit das OSS-Verfahren ins Spiel kommen. Verkaufst du dagegen über einen Merchant of Record wie Digistore24 oder CopeCart, führt dieser die Umsatzsteuer ohnehin ab – was das Zusammenspiel mit deinem eigenen Kleinunternehmerstatus verändern kann. Weil die konkrete Auswirkung stark vom Einzelfall abhängt, ist dieser Punkt ein klassischer Fall für die Klärung mit einem Steuerberater, bevor man sein Preis- und Vertriebsmodell festlegt.

Quellen (zuletzt geprüft 2026-07-04)

  1. www.kleinunternehmer.de/
  2. www.aktivkanzlei.de/blog/umsatzsteuer-online-kurse
  3. www.existenzgruendungsportal.de/Redaktion/DE/BMWK-Infopool/Antworten/Auslandsgeschaefte/Umsatzsteuer/Kleinunternehmer-digitale-Produkte-weltweit-online-verkaufen