Glossar
MOSS-Verfahren (Mini-One-Stop-Shop)
Von Alexander Kaminski Stand: 2026-07-04 Wie wir recherchieren & bewerten Änderungsprotokoll
Definition
MOSS (Mini-One-Stop-Shop) war eine EU-Umsatzsteuerregelung speziell für digitale Dienstleistungen wie Streaming, Software oder Online-Unterricht. Zum 1. Juli 2021 wurde MOSS in das erweiterte OSS-Verfahren überführt.
MOSS (Mini-One-Stop-Shop) war eine fakultative EU-Umsatzsteuerregelung, die speziell für digitale Dienstleistungen geschaffen wurde – etwa App-Downloads, Streaming, Software oder Online-Unterricht. Sie ermöglichte es Unternehmen, die im EU-Ausland auf B2C-Verkäufe fällige Umsatzsteuer zentral über eine einzige Stelle zu melden, statt sich in jedem betroffenen Land einzeln registrieren zu müssen. MOSS war damit der historische Vorläufer des heutigen OSS-Verfahrens.
Zum 1. Juli 2021 wurde MOSS in das erweiterte OSS-Verfahren überführt. Der wesentliche Unterschied: Während MOSS auf digitale Dienstleistungen beschränkt war, umfasst das OSS-Verfahren zusätzlich den Fernverkauf von Waren und deckt damit ein breiteres Spektrum ab. Für die meisten Kursanbieter ist MOSS heute daher nur noch als Begriff aus älteren Ratgebern und Blogartikeln relevant – aktiv genutzt wird das Nachfolgeverfahren OSS.
Praktisch bedeutet das: Wenn du in älteren Quellen oder Vorlagen auf "MOSS" stößt, kannst du den Begriff im Regelfall gedanklich durch "OSS" ersetzen. Für Kursanbieter, die vorproduzierte Video-Kurse als elektronische Dienstleistung grenzüberschreitend an Privatkunden verkaufen, ist das Grundprinzip unverändert geblieben: Ab Überschreiten der 10.000-Euro-Schwelle für EU-B2C-Umsätze wird die zentrale Meldung relevant – es sei denn, ein Reseller beziehungsweise Merchant of Record übernimmt die Umsatzsteuer ohnehin für dich. Die genaue Einordnung des eigenen Falls gehört in die Hände eines Steuerberaters.